Seit Anfang 1999 ist bei deutschen Reisebüros ein starker Anstieg von Betrugsfällen bei Bestellungen für internationale Flugtickets - insbesondere für Strecken von Westeuropa nach Afrika bzw. Afrika nach Westeuropa - festzustellen. Unter Nutzung von rechtswidrig erlangten Kreditkartendaten werden hierbei bundesweit Bestellungen von Flugtickets per Telefon oder Fax bei Reisebüros aufgegeben.
Diese Flugtickets werden kurzfristig für ausländische Abflug- und Zielorte bestellt. Da der Abflug am selben Tag oder nur einige Tage später stattfindet, wird um Hinterlegung der Flugtickets am Schalter der entsprechenden Fluglinie gebeten. Der Name des Auftraggebers ist nicht identisch mit dem Namen des Ticketinhabers. Von der häufig nur englisch sprechenden Person wird eine ausländische Telefonnummer als Rückrufnummer angegeben. In der Folge gelangen die Täter auf diesem Weg betrügerisch an Flugscheine, um diese zu nutzen oder zu verkaufen. Nach den bisherigen Erkenntnissen wird davon ausgegangen, daß es sich bei den Tätern überwiegend um Personen westafrikanischer Abstammung handelt. Auch aus dem europäischen Ausland wurden im gleichen Zeitraum derartige Fälle bekannt.
Der bisherige Schaden beläuft sich auf mehrere Hunderttausend DM.
Bei "phone-order-Bestellungen" müssen vom Auftraggeber nur die entsprechenden Kreditkartendaten an die Reisebüros durchgegeben werden. Das Reisebüro ist nun gehalten, sich den beabsichtigten Kreditkartenumsatz bei seiner Händlerbank (Kreditkartenorganisation) unter Angabe der Kreditkartendaten und der Umsatzhöhe autorisieren zu lassen. Von den Händlerbanken wird bei dieser Autorisierung lediglich geprüft, ob für das angegebene Kreditkartenkonto und den jeweiligen Umsatz ein Ablehnungsgrund (z.B. Limitüberschreitung/Bonitätsgründe oder Sperre wegen Diebstahls bzw. Verlust) vorliegt. Eine direkte Anfrage bei dem rechtmäßigen Karteninhaber ist nicht vorgesehen. Liegen keine Hinderungsgründe für den Umsatz vor, wird die Transaktion durch Erteilung einer "Genehmigungsnummer" autorisiert. Nach dieser Autorisierung wird das Reisebüro die erwünschte Hinterlegung des oder der Flugtickets ausführen.
Stellt sich später durch die Reklamation des rechtmäßigen Karteninhabers heraus, daß es sich nicht um seine Bestellung gehandelt hat, können aufgrund der Vertragsbedingungen die Beträge seinem Konto wieder gutgeschrieben werden. Bei dieser Art von Umsätzen trägt daher im Regelfall das Vertragsunternehmen/Reisebüro das Risiko.
Es wird Reisebüros empfohlen, bei Eingang von "phone-order-Anfragen" größtmögliche Sorgfalt walten zu lassen, wenn mit den Auftraggebern zuvor noch keine Geschäftsbeziehungen bestanden.