Aus gegebenem Anlass warnt das Bundeskriminalamt erneut:
Immer wieder kursieren E-Mails mit angehängten Schreiben vermeintlicher Polizeibehörden, in denen arglosen Bürgerinnen und Bürgern angeblich begangene Straftaten vorgeworfen werden. Die nicht namentlich genannten Adressaten der E-Mails werden dazu aufgefordert, sich zum Tatvorwurf zu äußern. Andernfalls werde ein Haftbefehl erwirkt. Als „Tatvorwurf“ wird dabei häufig der Besitz von Kinderpornografie genannt.
Bereits im Dezember 2021 sowie im Mai und Dezember 2022 waren solche E-Mails von unbekannten Verfassern, die sich als BKA-Präsident Holger Münch ausgaben, im Umlauf. Das BKA hat nun festgestellt, dass aktuell wieder vermehrt solche E-Mails kursieren. Zudem sind E-Mails im Umlauf, bei denen sich unbekannte Verfasser unter anderem als Abteilungsleiter des BKA oder als Generalkommissarin der Bundespolizei ausgegeben. Die E-Mails enthalten ebenfalls gefälschte Vorladungen, verbunden mit der Aufforderung, das BKA innerhalb einer Frist über eine in den Schreiben angegebene E-Mail-Adresse zu kontaktieren.
Wir stellen klar:
Bei diesen E-Mails mit den angehängten Schreiben handelt es sich um Fake-E-Mails, die nicht vom Bundeskriminalamt stammen. Deshalb warnt das BKA: Kommen Sie diesen Aufforderungen nicht nach. Hier handelt es sich vermutlich um den Versuch, Ihre Daten für die Begehung weiterer Straftaten auszuspähen. Öffnen Sie auf keinen Fall anhängige PDF-Dokumente oder Schreiben in diesen E-Mails. Diese könnten Schadsoftware enthalten und so Ihr Endgerät infizieren, um sodann weitere Straftaten zu begehen. Schützen Sie sich, indem Sie die E-Mail-Adresse auf Glaubwürdigkeit des Absenders prüfen. Das BKA versendet niemals E-Mails von Konten privater E-Mail-Anbieter.
Grundsätzlich sollten Sie nie auf E-Mails von unbekannten Absendern reagieren. Öffnen Sie keine Dateien unbekannter Herkunft und klicken Sie nicht auf Links in E-Mails von unbekannten Absendern. Und seien Sie grundsätzlich wachsam im Umgang mit persönlichen Daten. Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie Anzeige bei der für Sie zuständigen Polizeidienststelle