Bundeskriminalamt (BKA)

Vorsicht bei Lock-Angeboten mit Luxus-Urlauben und Clubmitgliedschaften / BKA warnt vor betrügerischen Urlaubsdienstleistungen

  • Datum:06. September 2004

Achtung vor unseriösen Urlaubsangeboten: Das Bundeskriminalamt registriert zurzeit einen Trendwechsel der Betrugsmaschen beim Verkauf von Urlaubsdienstleistungen. War in den vergangenen Jahren der klassische Vorausgebührenbetrug für den angeblichen Wiederverkauf eines Timesharing-Anteils Vorreiter, sind nun Urlaubsdienstleistungen wie so genannte "Holidaypacks" oder "Urlaubsclubs" die Lock-Angebote der Betrüger. Diese Modelle versprechen dem Käufer - vorausgesetzt er erwirbt eine Clubmitgliedschaft - auf der ganzen Welt Luxusurlaube zu Discount-Preisen. Beworben werden die Mitgliedschaften mit besonderer Exklusivität der Clubs sowie der dort angebotenen Sportarten. Derartige Fälle sind in Spanien, derzeit besonders auf Gran Canaria, bekannt geworden.

Für die Mitgliedschaft müssen die Interessenten einen Kaufpreis von mehreren tausend bis zehntausend Euro im Voraus bezahlen. Im Gegensatz zu den Versprechungen erwirbt der Käufer zwar die Clubmitgliedschaft - die Buchung des Luxus-Urlaubes schlägt jedoch fehl. Die Anbieter verkaufen weitaus mehr Mitgliedschaften, als sie an Urlaubskapazitäten zur Verfügung haben. Der Käufer erhält beim Buchungsversuch die Antwort: Die gewünschte Reise ist ausgebucht. Aber ein anderer Urlaubsort - von minderwertiger Natur - sei buchbar.

Durch umfangreiche und den Käufer benachteiligende Vertragsbedingungen wird versucht, das Vorgehen rechtlich abzusichern. Die Vertrags-Laufzeit beträgt meist maximal 35 Monate, so dass die Schutznormen des spanischen Timesharingrechtes unterlaufen werden: diese gelten nur für Verträge ab einer Laufzeit von 36 Monaten. Auch wird die vom Anbieter zu erbringende Leistung nicht sofort fällig.

Die Mitgliedschaften werden teilweise im Paket mit einer Geldanlage oder mit dem Verkauf eines Timesharing-Anteils angeboten. Der Begriff "Timesharing" indes wird von den Tätern gemieden, da er die Zielgruppe abschreckt. Es wird eher damit geworben, dass es sich bei dem angepriesenen Produkt gerade nicht um Timesharing handelt. Kontaktiert werden potenzielle Mitglieder im Urlaub, auch telefonisch zu Hause oder via Internet. Die Adressen erhalten die Werber vom Kunden selbst über ein Kontaktformular im Internet oder während eines fingierten Glücksspiels am Urlaubsort.
Bei genauem Hinsehen sind die Risiken solcher Mitgliedschaften im Vorhinein erkennbar. Vorsicht ist geboten bei

  • Forderungen von Vorauszahlungen, unabhängig von einer konkreten Reisebuchung
  • undurchsichtigen Firmenkonstrukten, innerhalb derer die Firmenverantwortlichen nicht erkennbar sind sowie exotische Firmensitze
  • weitschweifenden floskelhaften Referenzen - und Erfolgsbekundungen ohne diese Referenzen oder Erfolge konkret zu nennen
  • Anbieter ist in der Reisebranche völlig unbekannt
  • nicht plausibel erklärbaren Preisgestaltungsmöglichkeiten
  • Verwendung von den Käufer benachteiligenden Vertragsbedingungen, z.B. einen Buchungsanspruch auszuschließen oder dem Anbieter bei Kapazitätsengpässen zuzugestehen, eine minderwertige Leistung zu erbringen.

Das BKA rät, Angebote dieser Art genau zu prüfen. Persönliche Daten - auch Kopien von Ausweisdokumenten - sollten nicht unbedacht weitergegeben werden; sie dienen später oft dazu, Straftaten zu begehen. Wurde bereits ein Vertrag abgeschlossen und der Verdacht des Betruges besteht, sollten Betroffene Strafanzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle erstatten.

Inzwischen ist ein erstes spanisches Gerichtsurteil bekannt, das den Vertrag eines unseriösen Anbieters für nichtig erklärt hat (Juzgado de Primera Instancia No. 2, Maspalomas, Urteil vom 23.04.2004 - 000075/2004).