Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Gibt es Besonderheiten bei Vermissten im Zusammenhang mit Katastrophen/Unglücken wie Flugzeugabstürze, Naturkatastrophen u. Ä. im Ausland?

Auswärtiges Amt (AA)

Ereignet sich ein Unglück/eine Katastrophe im Ausland, stellt das Auswärtige Amt (AA) in der Regel zeitnah eine Hotline zur Verfügung, bei der man Personen als mögliche Betroffene melden kann. Hinweise können durch Angehörige und Freunde, oder auch beispielsweise durch Arbeitskollegen und Nachbarn gegeben werden. Das AA steht in der Folge auch weiter als Kontaktstelle zur Verfügung. Sollte seitens des Hinweisgebers wieder Kontakt zu der vermisst geglaubten Person bestehen, ist das AA darüber zu informieren, damit alle veranlassten Maßnahmen zurückgenommen werden können.

Polizei

Informationen zu möglichen Betroffenen aus Deutschland werden vom Unglückort über die dortige deutsche Auslandsvertretung oder den Interpol-Weg an die deutsche Polizei übermittelt. Dabei stellt das BKA die Verbindungsstelle zwischen dem Ausland und den zuständigen nationalen Polizeidienststellen dar. Die örtliche Polizei am Wohnort der möglicherweise Betroffenen wird durch Ermittlungen versuchen festzustellen, ob die genannte Person tatsächlich zum Zeitpunkt des Unglücks am Schadensort aufhältig war. Kann dies nicht ausgeschlossen werden, muss eine Vermisstenanzeige gefertigt und zur Identifizierung geeignete Informationen erhoben werden.