Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Wofür verwendet die Polizei DNA-Material im Zusammenhang mit Vermisstenfällen?

DNA-Profile ermöglichen eine eindeutige Identifizierung einer Person. Aus diesem Grund gehört es mittlerweile zu einer Standardmaßnahme der Polizei, in Vermisstenfällen entweder DNA-fähiges Material der betroffenen Person (z. B. Zahnbürste, Rasierer oder Ähnliches) oder alternativ eine DNA-Probe eines Angehörigen (vorrangig von leiblichen Eltern oder leiblichen Kindern) zu erheben. Aus dem Material werden DNA-Profile erstellt, die ausschließlich für den Abgleich bei einer möglichen Totauffindung des Betroffenen verwendet werden. Für die Verwendung von Angehörigen-DNA-Material ist die Einwilligung des betroffenen Angehörigen erforderlich. Sobald ein Vermisstenfall erledigt ist, werden alle Daten aus den polizeilichen Systemen gelöscht und somit nicht weiterverwendet.