Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:02. Februar 2023

Werde ich über den ermittelten Aufenthaltsort der Person informiert?

Ob Sie als Anzeigenerstatter über den Aufenthaltsort der ehemals vermissten Person informiert werden, hängt auch vom Alter der Person ab.

Ist die ehemals vermisste Person minderjährig (bis einschließlich 17 Jahren), wird der sorgeberechtigten Person der Aufenthaltsort mitgeteilt, damit weitere Maßnahmen (z. B. Abholen der Person, Organisation der Rückführung) eingeleitet werden können.

Ist die Person volljährig (18 Jahre und älter), darf sie die Bekanntgabe des Aufenthaltsortes ablehnen, da erwachsene Personen ein eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Stimmt sie der Weitergabe der Information zu, erfolgt eine Benachrichtigung des Anzeigenden.