Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ich eine Person im Ausland vermisse und die Vermisstenfahndung bereits eingeleitet ist?
Für die Bearbeitung eines Vermisstenfalles ist immer die Polizeidienststelle am letzten Wohn- oder Aufenthaltsort des Betroffenen in Deutschland zuständig. Die zuständige Polizeibeamtin/der zuständige Polizeibeamte bleibt die Ansprechperson für den Anzeigenerstatter, da bei der örtlichen Polizeidienststelle immer der aktuellste Sachstand zu einem Vermisstenfall vorliegt.