Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:21. November 2017

Was kann ich tun, wenn ich eine erwachsene Person vermisse, zu der die Polizei zunächst keine Vermisstenvoraussetzungen feststellen kann und daher keine Maßnahmen eingeleitet hat?

Wenn auch nach mehreren Tagen kein Kontakt mehr zu einer erwachsenen Person hergestellt werden kann, und Sorge besteht, dass dem Betroffenen etwas zugestoßen sein könnte, wird empfohlen, erneut die Polizei aufsuchen, um den Sachverhalt und ggf. neue Erkenntnisse zu schildern. Dies kann zu einer neuen Lagebeurteilung und zum Einleiten polizeilicher Maßnahmen führen.