Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:21. November 2017

Wie lange muss ich mit einer Anzeige bei der Polizei warten, wenn ich jemanden vermisse?

Dazu gibt es keine festen Richtwerte.

Entscheidend sind das Alter des Betroffenen und die Umstände des Verschwindens. Die Polizei wird tätig, wenn bestimmte Kriterien vorliegen, die eine Gefahr für Leib oder Leben für die Person begründen. Hier sind beispielhaft zu nennen:

  • Eine sehr zuverlässige Person, die regelmäßig arbeiten geht, Kontakt zur Familie und zu Freunden unterhält, verschwindet plötzlich und meldet sich entgegen ihrer Gewohnheiten nicht mehr.
  • Es wurden Suizidabsichten persönlich geäußert bzw. ein Abschiedsbrief bzw. eine Nachricht hinterlassen, aus der eine Tötungsabsicht hervorgeht.
  • In der Wohnung/Unterkunft der betroffenen Person werden Spuren entdeckt, die auf das Vorliegen einer Straftat hindeuten.
  • Eine Person verschwindet während eines Urlaubs aus einem Hotel, hinterlässt alle persönlichen Gegenstände (wie zum Beispiel den Personalausweis/Reisepass, Kleidung u.Ä.) und kehrt nicht mehr zurück.

Die Polizei wird sich immer vergewissern, ob die betroffene Person nicht aus freien Stücken verschwunden ist. Sollte dies nicht der Fall sein und bspw. einer der zuvor aufgeführten Umstände vorliegen, wird die Polizei umgehend Fahndungsmaßnahmen einleiten. Bei verschwundenen Minderjährigen wird die Polizei immer unmittelbar Maßnahmen einleiten, da aufgrund des Alters der Person eine Gefahr für Leib oder Leben angenommen werden muss.