Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:21. November 2017

Wann kann ich einen Erwachsenen vermisst melden?

Grundsätzlich hat jede erwachsene Person ein eigenes Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das bedeutet, dass sie sich aufhalten kann, wo sie will, ohne jemanden darüber benachrichtigen zu müssen.

Die Polizei wird erst tätig, wenn bestimmte Kriterien vorliegen, die eine Gefahr für Leib oder Leben für die Person begründen. Hier sind beispielhaft zu nennen:

  • Eine sehr zuverlässige Person, die regelmäßig arbeiten geht, Kontakt zur Familie und zu Freunden unterhält, verschwindet plötzlich und meldet sich entgegen ihrer Gewohnheiten nicht mehr.
  • Es wurden Suizidabsichten persönlich geäußert bzw. ein Abschiedsbrief oder eine Nachricht hinterlassen, aus der eine Tötungsabsicht hervorgeht. - In der Wohnung/Unterkunft der betroffenen Person werden Spuren entdeckt, die auf das Vorliegen einer Straftat hindeuten.
  • Eine Person verschwindet während eines Urlaubs aus einem Hotel, hinterlässt alle persönlichen Gegenstände (wie zum Beispiel den Personalausweis/Reisepass, Kleidung u.Ä.) und kehrt nicht mehr zurück.

Die Polizei wird sich immer vergewissern, ob die betroffene Person nicht aus freien Stücken verschwunden ist. Sollte dies nicht der Fall sein und bspw. einer der zuvor aufgeführten Umstände vorliegen, wird die Polizei umgehend Fahndungsmaßnahmen einleiten.