Darf ich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zitieren? Worauf muss ich achten?
Es darf - unter Angabe der Quelle - aus der Polizeilichen Kriminalstatistik zitiert werden.
Die Nutzung der Daten (vollständig oder auszugsweise) ist nur mit Quellenangabe (PKS Bundeskriminalamt, Angabe des Berichtsjahres, Angabe der Version) zulässig.
Beispiel: „PKS Tabelle NNN, Thema …, Version N.N, Datum TT.MM.JJJJ“
Es gilt die Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 2.0
> https://www.govdata.de/dl-de/by-2-0