Was versteht man unter schwerer Kriminalität?
Unter schwerer Kriminalität versteht man eine Straftat, die einer in Anhang II zur Richtlinie (EU) 2016/681 aufgeführten strafbaren Handlung entspricht und die mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens drei Jahren bedroht ist.
Liste der strafbaren Handlungen gem. Anhang II der Richtlinie:
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
- Menschenhandel
- Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornografie
- Illegaler Handel mit Drogen und psychotropen Stoffen
- Illegaler Handel mit Waffen, Munition und Sprengstoffen
- Korruption
- Betrugsdelikte, einschließlich Betrug zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union
- Wäsche von Erträgen aus Straftaten und Geldfälschung, einschließlich Euro-Fälschung
- Computerstraftaten/Cyberkriminalität
- Umweltkriminalität, einschließlich des illegalen Handels mit bedrohten Tierarten oder mit bedrohten Pflanzen- und Baumarten
- Beihilfe zur illegalen Einreise und zum illegalen Aufenthalt
- Vorsätzliche Tötung, schwere Körperverletzung
- Illegaler Handel mit menschlichen Organen und menschlichem Gewebe
- Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme
- Diebstahl in organisierter Form oder mit Waffen
- Illegaler Handel mit Kulturgütern, einschließlich Antiquitäten und Kunstgegenständen
- Betrügerische Nachahmung und Produktpiraterie
- Fälschung von amtlichen Dokumenten und Handel damit
- Illegaler Handel mit Hormonen und anderen Wachstumsförderern
- Illegaler Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen
- Vergewaltigung
- Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen
- Flugzeug- und Schiffsentführung
- Sabotage
- Handel mit gestohlenen Kraftfahrzeugen
- Wirtschaftsspionage