Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:23. Mai 2007

Werden Fluggastdaten nur in Deutschland gespeichert und verarbeitet?

Nein. Die EU-Richtlinie 2016/681 verpflichtet alle Mitgliedstaaten der EU eine nationale Fluggastdatenzentralstelle einzurichten, Fluggastdaten zu erheben und zu verarbeiten. Die jeweils in den einzelnen Mitgliedstaaten erhobenen Fluggastdaten werden auch nur dort gespeichert. In bestimmten Fällen können Fluggastdaten unter den Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.