Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:23. Mai 2007

Was passiert mit meinen Daten?

Fluggastdaten werden von der Fluggastdatenzentralstelle überprüft, um festzustellen, ob Hinweise vorliegen, dass polizeiliches Handeln zur Verhütung oder Verfolgung von terroristischen Straftaten oder schwerer Kriminalität erforderlich ist. Ist dies der Fall, werden die Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder, die für die weiteren Maßnahmen zuständig sind, informiert. Andernfalls verbleiben die Daten ausschließlich bei der Fluggastdatenzentralstelle und werden nach Fristablauf gelöscht.

Die Überprüfung erfolgt durch den Datenabgleich mit polizeilichen Fahndungsdatenbanken und durch regelbasierte Recherchen (sog. Muster). Diese enthalten verdachtsbegründende und verdachtsentlastende Prüfungsmerkmale, die zur Identifikation von für Sicherheitsbehörden relevanten Personen geeignet sind. Sie werden von der Fluggastdatenzentralstelle unter Einbeziehung der oder des Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes erstellt und in Absprache mit den Sicherheitsbehörden und der oder dem Datenschutzbeauftragten des Bundeskriminalamtes regelmäßig überprüft.