Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:09. Mai 2019

Wieso wird die Fahndung nicht schon früher (bzw. bei Bekanntwerden der Straftat) direkt eingeleitet?

Jede Art von Fahndung greift in die Grundrechte der Betroffenen (Tatverdächtige/Opfer/Zeugen) ein. An die Öffentlichkeitsfahndung werden besonders hohe Maßstäbe angelegt. Polizei und Staatsanwaltschaft prüfen vor der Einleitung einer Öffentlichkeitsfahndung daher zunächst Maßnahmen, die weniger in die Rechte der Betroffenen eingreifen. Bei jeder Straftat prüfen die Strafverfolgungsbehörden also, welche Maßnahmen und Mittel rechtlich zulässig und wie sinnvoll diese sind. Versprechen bestimmte Instrumente keinen Erfolg bzw. würden sie diesen erschweren oder verzögern, können Polizei und Staatsanwaltschaft auch schneller an die Öffentlichkeit gehen. Eine Öffentlichkeitsfahndung kann daher, abhängig natürlich vom Einzelfall, auch unmittelbar nach Bekanntwerden einer begangenen Straftat eingeleitet werden.