Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:16. Januar 2009

Was ist unter Pornografie zu verstehen?

Definition der Pornografie durch den Bundesgerichtshof (BGH) – Urteil vom 11.02.2014:

Pornografie ist die Vermittlung sexueller Inhalte, die

  • ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes beim Betrachter abzielt
  • und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes überschreitet („Darstellung entpersönlichter sexueller Verhaltensweisen, die die geschlechtliche Betätigung von personalen und sozialen Sinnbezügen trennt und den Menschen zum bloßen – auswechselbaren – Objekt geschlechtlicher Begierde oder Betätigung macht)

(1 StR 485/13, NJW 2014, 1829)