Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:29. Januar 2015

Kann eine Person, die von den Behörden als Gefährder eingestuft wird, festgenommen werden?

Das Kriterium der Einstufung einer Person als Gefährder rechtfertigt keine Festnahme. Es müssen die Voraussetzungen für eine Festnahme nach den jeweils geltenden Rechtsvorschriften vorliegen.