Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:15. April 2013

Ist es strafbar ausländisches Geld in Deutschland zu verausgaben?

Die missbräuchliche Verausgabung ausländischen Geldes als vermeintliches Euro-Bargeld stellt, wenn es sich bei der Fremdwährung um echtes Geld handelt, kein Falschgelddelikt dar, ist jedoch trotzdem strafbar.

Praxisbeispiel: Die bewusste Weitergabe oder Verausgabung von im Urlaub erhaltenen ausländischen Münzen in der Absicht der Vortäuschung, es handele sich um Euro-Bargeld, ist gemäß § 263 StGB als Betrug strafbar.