Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:15. April 2013

Mache ich mich strafbar, wenn ich Geld z. B. zu Werbezwecken abbilde?

Bei der Reproduktion von Banknotenabbildungen, der Abbildung von Banknoten in Druckmedien und insbesondere bei der Einstellung von Geldabbildungen im Internet ist höchste Vorsicht angeraten.

Falls die Ausdrucke der Abbildungen im Zahlungsverkehr mit echtem Bargeld verwechselt werden könnten, handeln Hersteller und Verbreiter zumindest ordnungswidrig gem.§ 128 OWiG bzw. begehen unter bestimmten Voraussetzungen sogar eine Straftat. Dies gilt sowohl für Euro-Banknoten als auch für alle weiteren weltweit gültigen Währungen.

Die Europäische Zentralbank hat bezüglich der Darstellung von Abbildungen des Euro-Bargeldes verbindliche Regelungen zur Reproduktion von Euro-Banknoten erlassen. Diese sind u. a. auf der Internetseite der Deutschen Bundesbank einzusehen. Fragen zur Zulässigkeit von Banknotenabbildungen sind an das Nationale Analysezentrum für Falschgeld und beschädigtes Bargeld der Deutschen Bundesbank zu adressieren.