Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:01. September 2017

Was tut das BKA um die generelle Datenqualität zu verbessern?

Die Verbesserung der Datenqualität in den polizeilichen Informationssystemen ist eine ständige Aufgabe, insbesondere für das BKA als Zentralstelle der deutschen Polizei.

Derzeit laufen mehrere Projekte, die sich mit der Verbesserung des Informationsmanagements und der Datenqualität beschäftigen. So tragen das seit 2017 neu gefasste BKA-Gesetz und das Programm Polizei 20/20 unter anderem dazu bei, dass

  • die IT-Systeme der Polizeien stärker vereinheitlicht werden,
  • die Zugriffe auf die betreffenden Daten in einem Rechte- und Rollenkonzept geregelt werden und
  • die Handlungssicherheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöht wird, da bestehende Regelungen angepasst und vereinfacht werden.

Mit der neuen Informationsarchitektur werden zudem ein verbesserter, intelligenter Datenschutz verwirklicht und die datenschutzrechtlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum BKAG vollumfänglich umgesetzt.

Dazu gehört auch die Implementierung der vollständigen Kennzeichnungen der erhobenen personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationssystem nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Grundsätze der Zweckbindung und der sog. hypothetischen Datenneuerhebung (§ 12 BKAG) im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts beachtet werden. Die Implementierung der vollständigen Kennzeichnungen ist derzeit Gegenstand der technischen Abstimmung zwischen den Polizeien von Bund und Ländern im föderalen System. Sie erfolgt im Einklang mit gesetzlichen Übergangsregelungen und Vorgaben, welche bis zur finalen Aufnahme des Wirkbetriebes bestehen.

Durch eine stete dienstkundliche Begleitung und eine Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bieten die neuen Systeme die Möglichkeit, aktuell bestehende Defizite zu beseitigen und die Datenqualität im polizeilichen Informationssystem insgesamt zu erhöhen.