Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:01. September 2017

Welche personenbezogenen Daten werden im polizeilichen Informationsverbund gespeichert?

Neben Personendaten (Personendatensätze) werden zur Person gehörende Datensätze wie z.B. Adressen, Fahrzeuge oder Telefonnummern, aber auch Daten zum Vorgang selbst gespeichert.

Voraussetzung für die Speicherung von personenbezogenen Daten im polizeilichen Informationsverbund ist dabei immer, dass die Daten sog. Verbundrelevanz haben, d.h. die Datenverarbeitung bspw. erforderlich ist für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten mit länderübergreifender, internationaler oder erheblicher Bedeutung (§ 30 Abs. 1 BKAG).