Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:11. September 2023

Was muss ich noch beachten?

Führungen auf dem BKA-Gelände oder durch Bürogebäude sind grundsätzlich nicht möglich.

Zur organisatorischen Abwicklung eines Besuches benötigen wir 6 bis 8 Wochen Vorlauf.

Besuchergruppen dürfen nicht mehr als 25 Teilnehmer/-innen haben. Alle Besucher/-innen werden sicherheitsüberprüft.

Das BKA behält sich vor, Besuche ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

Das Fotografieren auf dem Amtsgelände ist nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie, dass der Besuch unter Umständen aus dienstlicher Notwendigkeit kurzfristig abgesagt werden kann.