Bundeskriminalamt (BKA)

  • Datum:20. April 2007

Kann ich auch beim BKA Anzeige erstatten?

In Ausnahmefällen nehmen die Vollzugsbeamten des BKA auch Anzeigen entgegen, diese werden aber sofort weitergeleitet, weil sie wegen mangelnder Zuständigkeit nicht abschließend von den BKA-Beamten bearbeitet werden dürfen. Hierdurch kann es zu Verzögerungen bei der Sachbearbeitung kommen.