Aufhebung der Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 06.01.2010
Aufhebung der Ausnahmegenehmigung zur Regelung des Umgangs mit Mauser Reihenfeuerpistolen C96 Modell 1932 (712), die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 06.01.2010
Veröffentlichung im Bundesanzeiger Nr. 9 vom 19.01.2010