Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 17.04.2009
Ausnahmegenehmigung nach §40 Abs.4 WaffG zur Regelung des Umgangs mit Selbstladepistolen Stetschkin APS, Kaliber 9mm Makarov, die auf Einzelfeuer umgebaut wurden, vom 17.04.2009