Ausnahmegenehmigung gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes zur Regelung des Umgangs mit Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen vom 17.12.2010
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Ausnahmegenehmigung gemäß § 40 Abs. 4 des Waffengesetzes zur Regelung des Umgangs mit Elektroimpulsgeräten ohne Zulassung und Prüfzeichen vom 17.12.2010