Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Website gemäß § 12 BGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
- Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
- Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
- Nicht barrierefreie Inhalte
- Feedback und Kontaktangaben
- Schlichtungsverfahren
Das Bundeskriminalamt ist bemüht, diesen Webauftritt – unabhängig von dem für den Zugang genutzten Gerät – im Einklang mit § 12b BGG barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.polizei.de des Bundeskriminalamtes.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt und zuletzt am 25.02.2021 überprüft.
Die Einschätzung basiert auf der vom Bundeskriminalamt beauftragten und durch Materna Information & Communications SE mit Stand vom 14.08.2019 ausgeführten Selbstbewertung der Website www.bka.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Websites des Bundeskriminalamtes wurden im Sommer 2020 grundlegend hinsichtlich der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen überarbeitet und sind nunmehr mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle der angebotenen Dokumente zum Herunterladen sind barrierefrei. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, zukünftig so weit wie möglich und zweckmäßig barrierefreie PDF-Dateien anzubieten, beziehungsweise die Inhalte im HTML-Format bereitzustellen.
Ob ein Dokument bereits barrierefrei ist, erkennen Sie am entsprechenden Beschreibungstext oder im Mouse-Over Text. Nicht barrierefreie Dateien sind mit dem Text "Datei ist nicht barrierefrei", barrierefreie/barrierearme Dateien mit dem Text "Datei ist barrierefrei/barrierearm" gekennzeichnet.
Sollten Sie Inhalte aus Dokumenten in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte über das Kontaktformular an uns. Wir werden versuchen, Ihnen die Inhalte so weit wie möglich auf einem anderen Weg zur Verfügung zu stellen.
Informationen in Leichter Sprache werden derzeit erstellt und stehen in Kürze auf der Website zur Verfügung.
Feedback und Kontaktangaben
Über die folgenden Kontaktmöglichkeiten können Sie uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen melden und Informationen über Inhalte einholen, die derzeit nicht barrierefrei zugänglich oder von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.
Sie können uns auch per Post kontaktieren:
Bundeskriminalamt
Redaktion Internet
Referat IZ 35
65173 Wiesbaden
Schlichtungsverfahren
Sollten Sie mit Antworten aus oben genannten Kontaktmöglichkeiten nicht zufrieden sein, können Sie unter www.schlichtungsstelle-bgg.de einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem BGG stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes, insbesondere zum Thema Barrierefreiheit, außergerichtlich beizulegen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle per:
- E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
- Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
- Fax: +49 (0)30 18 527-2901